Bei der noch heute allg. geläufigen Wndg. handelt es sich primär um
ein Rechtssprw.
Der früheste Beleg findet sich in Eike von Repkows „Sachsenspiegel“ (um 1230):
„Die ok irst to der molen kumt, die sal erst malen“ (II, 59).
Ähnl. im „Schwabenspiegel“ (ca. 1275): „Der ouch e zer müli kumt, der
sol auch e malen“.
In lat. Form begegnet das Sprw. schon in einer Münchener Handschrift
des ausgehenden 12. Jh.,
in den sog. Sprüchen aus Scheftlarn: „Qui capit ante molam, merito
molit ante farinam“.
In diesen Frühbelegen besteht eine deutliche Verbindung zwischen Mühle und mahlen, während die Mühle ja in unserem heutigen Spw. nicht erwähnt wird.
Damit scheint sich die Vermutung von Petsch und Künßberg zu bestätigen, wonach das Sprw. auf die Kundenmühle des MA. zu beziehen ist, wie sie vielfach heute noch in ländlichen Bezirken üblich ist: Derjenige, der sein Getreide zuerst in der Mühle abliefert, hat den Anspruch, dass es auch zuerst gemahlen wird (im Gegensatz zu der Bevorzugung des Herren bei einer Herrenmühle un der Zwangsgäste bei einer Bannmühle).
Ähnl. äußerst sich S. B. Ek, der das in Europa weitverbreitete Sprw. nach Alter u. Funktion untersuchte. Es handelt sich hier also um eine förmliche Rechtsregel, die wahrscheinl. schon als sächs. Sprw. bestand, als der Sachenspiegel aufgezeichnet wurde. In einem ähnl. Sinn benutzen wir das Sprw. heute noch, wenn auch ohne Bezug auf die Mühle in allg. und übertr. Weise. Vom Spezialfall der Mühle erweiterte sich der Sinn des Sprw. auf andere Rechtslagen, bei denen der Zeitvorrang maßgebend ist, entspr. dem lat. „Prior tempore potior iure“. Die versuchten Deutungen auf ahd. „mahalen“ = feierlich reden, greifen daneben, wenn sich auch eine solche Deutung schon bei Luther zu finden scheint (Thiele, S. 161; Wander II, 1472, 166: „wer ehe kompt, der melet ehe“).
Den gleichen rechtlichen Grundgedanken finden wir in ähnl. Form noch
zweimal im „Sachsenspiegel“ wieder.
„Svelk wagen erst up die bruegen kumt, die sal erst overgan, he sie
idel oder geladen“ (II, 59)
und „Svelkes ordeles man irst bedet, dat sal man irst vinden“ (I, 62).
Weider ein anderes Bild fpr den Grundsatz des Zeitvorranges bei
Egenolf (Bl. 217): „der erster zum herd kompt,
setzet sein häflin wohin er will“. Im Volkslied ist mahlen als
Umschreibung vpr koitieren gebräuchl,.
z.B. bei Liedern von der Müllerin.
Quelle:
Lutz Röhrich:
Lexikon der sprichwörtlichen Redensarten
Band 3
Verlag Herder, 1994
richtig ist also: „Wer zuerst kommt mahlt zuerst“.
Ich ziehe aber „Wer zuerst kommt malt zuerst.“ vor.
WZKMZ ist Teil von etrib.de 17.01.2007